Ernährungstherapie nach §43 des SGB V


Vertragen Sie oder ein Familienmitglied verschiedene Lebensmittel nicht mehr, haben Verdauungsstörungen oder ernährungsbedingte Erkrankungen?

Legt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Ernährungsberatung nahe oder merken Sie, Ihre aktuelle Ernährungsweise tut Ihrer Gesundheit nicht gut?

 

Dann nutzen Sie die Möglichkeit einer Ernährungstherapie nach §43 des SGB V - egal ob persönlich oder digital. 

 

Eine Ernährungstherapie ist eine Kassenleistung und kann von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. In auf Ihnen individuell zugeschnittenen Beratungen werden Ihre aktuellen Ernährungsgewohnheiten auf gesundheitsorientierte Empfehlungen angepasst und Ihnen geholfen Ihre Ernährung für Ihre Gesundheit und mehr Wohlbefinden umzustellen.

 

aktuelle Arbeitsschwerpunkte:

  • Übergewicht/ Adipositas
  • Mangelernährung
  • Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
  • Ernährung von Kindern jeden Alters
  • Ernährung im Alter
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten/ - allergien
  • Bluthochdruck/ Herz- Kreislauf- Erkrankungen
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Hyperurikämie und Gicht
  • Gelenkerkrankungen (Arthrose, Arthritis, Rheuma etc.)
  • Hauterkrankungen (Neurodermitis, Psoriasis, Urtikaria/ Nesselsucht)
  • (chronische) Mund-, Magen-, Darmerkrankungen inkl. Zustand nach Operationen
  • bariatrische Vor- und Nachbehandlung
  • Reizdarmsyndrom
  • Krebs/ Ernährung bei onkologischen Erkrankungen
  • und weitere

Ablauf

1. Notwendigkeitsbescheinigung/ Überweisung vom behandelnden Arzt

Um die Ernährungstherapie von Ihrer Krankenkasse bezuschussen zu lassen, benötigen Sie eine Überweisung, ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt.

  • Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.

(Als Bescheinigung benötigt die Krankenkasse: die untere Notwendigkeitsbescheinigung, eine Überweisung oder ein Rezept vom behandelnden Arzt. Wichtig ist, dass die Diagnose (der Grund) notiert wird.)

Download
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Drucken Sie sich diese Notwendigkeitsbescheinigung aus und lassen Sie sich diese von Ihrem Arzt ausfüllen
23-09-01-_Aerztliche-Notwendigkeitsbesch
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2. Einreichen der Notwendigkeitsbescheinigung/ Überweisung über uns

Die Überweisung mit einem Kostenvoranschlag muss nun der Krankenkasse übermittelt werden. Gerne können Sie das untere Formular verwenden und wir übernehmen das für Sie.

Möchten Sie uns ein Dokument zukommen lassen?

oder

3. eigenes Einreichen der Notwendigkeitsbescheinigung/ Überweisung

Falls Sie die Überweisung/ ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bzw. das Rezept selbst bei Ihrer Krankenkasse einreichen möchten, kann es sein, dass Ihre Krankenkasse noch einen Kostenvoranschlag von uns verlangt. Diesen können Sie im Folgenden herunterladen. Bitte ergänzen Sie zusätzlich in den oberen freien Feldern Ihre Daten.

Download
Kostenvoranschlag
Kostenvoranschlag GENIESS BEWUSST.pdf
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  • Krankenkassen, die u. a. unsere Leistung bezuschussen:

 


Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse

  • Die Kosten unserer Ernährungsberatung werden nach §43 des SGB V bezuschusst 
  • Krankenkassenbezuschussung bis zu 100% 
  • Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab

4. Vereinbaren des ersten Beratungstermins

Nutzen Sie die Zeit des Wartens auf die Bestätigung der Krankenkasse gerne dazu, bereits den ersten Beratungstermin bei uns zu vereinbaren.

5. Bestätigung der Krankenkasse über die Bezuschussung

 Ihre Krankenkasse teilt Ihnen schriftlich die Höhe der Bezuschussung mit. In der Regel übernimmt die Krankenkasse 80% der Beratungskosten (kassenabhängig). Welchen Anteil Ihre Krankenkasse i.d.R. übernimmt, können Sie gern bei uns erfragen.

Ab der Bestätigung über die Bezuschussung haben wir gemeinsam ein halbes Jahr Zeit für bis zu fünf Beratungen (für diese Verordnung) via

  • Face-to-Face/ Direktdialog (in der Praxis oder als Hausbesuch)
  • Videoanruf (Facetime, WhatsApp)
  • Skype/ Zoom/ MC Teams
  • Mail
  • Telefon
  • ...

Wir freuen uns auf Sie.

 

 

Bei Fragen nutzen Sie unser Kontaktformular.