Zur Info: Im Lockdown seit dem 16.12.2020 sind wir wie gewohnt (unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen) weiterhin für Sie da.
Sie können Ihre Beratungen aber auch gerne digital wahrnehmen. Teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit.
(Als Bescheinigung benötigt die Krankenkasse: die untere Notwendigkeitsbescheinigung, eine Überweisung oder ein Rezept vom behandelnden Arzt. Wichtig ist, dass die Diagnose (der Grund) notiert wird.)