Die Kosten unserer Ernährungsberatung werden nach §43 des SGB V bezuschusst
Krankenkassenbezuschussung bis zu 100%
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab
Krankenkassen, die u. a. unsere Leistung bezuschussen:
Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
(Als Bescheinigung benötigt die Krankenkasse: die untere Notwendigkeitsbescheinigung, eine Überweisung oder ein Rezept vom behandelnden Arzt. Wichtig ist, dass die Diagnose (der Grund) notiert
wird.)
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Drucken Sie sich diese Notwendigkeitsbescheinigung aus und lassen Sie sich diese von Ihrem Arzt ausfüllen