Vertragen Sie oder ein Familienmitglied verschiedene Lebensmittel nicht mehr, haben Verdauungsstörungen oder ernährungsbedingte Erkrankungen?
Legt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Ernährungsberatung nahe oder merken Sie, Ihre aktuelle Ernährungsweise tut Ihrer Gesundheit nicht gut?
Dann nutzen Sie die Möglichkeit einer Ernährungstherapie nach §43 des SGB V - egal ob persönlich oder digital.
Eine Ernährungstherapie ist eine Kassenleistung und kann von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. In auf Ihnen individuell zugeschnittenen Beratungen werden Ihre aktuellen Ernährungsgewohnheiten auf gesundheitsorientierte Empfehlungen angepasst und Ihnen geholfen Ihre Ernährung für Ihre Gesundheit und mehr Wohlbefinden umzustellen.
aktuelle Arbeitsschwerpunkte:
Um die Ernährungstherapie von Ihrer Krankenkasse bezuschussen zu lassen, benötigen Sie eine Überweisung, ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt.
(Als Bescheinigung benötigt die Krankenkasse: die untere Notwendigkeitsbescheinigung, eine Überweisung oder ein Rezept vom behandelnden Arzt. Wichtig ist, dass die Diagnose (der Grund) notiert wird.)
Die Überweisung mit einem Kostenvoranschlag muss nun der Krankenkasse übermittelt werden. Gerne können Sie das untere Formular verwenden und wir übernehmen das für Sie.
Falls Sie die Überweisung/ ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bzw. das Rezept selbst bei Ihrer Krankenkasse einreichen möchten, kann es sein, dass Ihre Krankenkasse noch einen Kostenvoranschlag von uns verlangt. Diesen können Sie im Folgenden herunterladen. Bitte ergänzen Sie zusätzlich in den oberen freien Feldern Ihre Daten.
Nutzen Sie die Zeit des Wartens auf die Bestätigung der Krankenkasse gerne dazu, bereits den ersten Beratungstermin bei uns zu vereinbaren.
Ihre Krankenkasse teilt Ihnen schriftlich die Höhe der Bezuschussung mit. In der Regel übernimmt die Krankenkasse 80% der Beratungskosten (kassenabhängig). Welchen Anteil Ihre Krankenkasse i.d.R. übernimmt, können Sie gern bei uns erfragen.
Ab der Bestätigung über die Bezuschussung haben wir gemeinsam ein halbes Jahr Zeit für bis zu fünf Beratungen (für diese Verordnung) via
Wir freuen uns auf Sie.
Bei Fragen nutzen Sie unser Kontaktformular.